Ich mache bei Betrügereien nicht mit !

Journal on important developments in the Amateur Radio World

last updated on 24 August 2023

Stellungnahme von Willi Vollenweider, Zug, zu unglaublichen Vorgängen

Beitrag zur Geschichtsschreibung des Schweizerischen Amateurfunkwesens.
Was ist geschehen, und welche Auswirkungen können solche Dummheiten auf das Ansehen des Amateurfunk-Wesens in der Öffentlichkeit bewirken ?

der Zerfall der IARU ist nicht der Untergang von Amateur Radio!

Verschwörung von 2017 – im Juli 2023 enthüllt

Die grösste und wichtigste Herausforderung für das weltweite Amateurfunk-Wesen ist derzeit, „Amateurfunk“ so zu renovieren, dass er für Junge attraktiv wird und dass er in der öffentlichen Wahrnehmung als sinnvolle und für das Gemeinwesen nützliche Aktivität relevant wird. 

In der USKA wurde dies mit einer Arbeitsgruppe sorgfältig bearbeitet, ab 2021 in sehr intensiver Zusammenarbeit mit weiteren nationalen Verbänden und mit der IARU.

Panik ist ein schlechter Ratgeber!

Zur Einstimmung: Über die Dreistigkeit des Vorgehens der Täterschaft kann man nur den Kopf schütteln. Man frägt sich, ob man es mit Idioten oder mit Kriminellen zu tun hat.

Präsident und Mitglieder des Vorstandes der IARU-global sowie ein paar Schweizer Funkamateure gründeten im Jahr 2017 in meiner Nachbargemeinde Cham/Zug einen neuen Funkamateur-Verein mit dem Namen „International Amateur Radio Union (IARU)“, und veröffentlichten die Gründungsunterlagen inklusive Zweck und Statuten im Handelsregister des Kantons Zug.
Alles Fake! Gründung, der tatsächliche Zweck und der Betrieb dieses Vereins wurden seit 2017 geheimgehalten. Alles hinter dem Rücken der Mitglieder-Verbände, wohlverstanden!

Aufgeflogen ist diese im Namen der IARU-Mitgliederverbände betriebene klandestine Operation im Juli 2023.
Die Publikation im Handelsregister Zug habe ich damals auf eine Website iaru.ch gestellt, ergänzt mit ein paar Fragen.

Die gefälschten Statuten besagen unter anderem, dass

  • jedermann durch Einzahlung von CHF 1 Mitglied wird/ist, auch Einzelmitglieder
  • jährlich eine GV durchgeführt wird
  • der Verein Schweizerischem Recht (ZGB) untersteht
  • der deutsche Text rechtsverbindlich ist

Ein paar Funkamateure haben nach Bekanntwerden das Angebot angenommen und sind Mitglied dieses Vereins geworden, darunter auch ich selber – im guten Glauben dass es sich um eine ehrliche Initiative handle und dass sich nun, wie in den Statuten erwähnt, die IARU auch gegenüber Einzel-Mitgliedern öffne.

Der Präsident dieses Vereins , der Kanadier Tim Ellam, liess jedoch bald nach der Enthüllung verlauten, dass es sich um einen Fake-Verein mit Fake-Statuten handle und Mitglieder nicht erwünscht seien! Der Zweck sei nur, den internationalen Organisationen wie ITU, CEPT, IFRC und weiteren Geschäftspartnern vorzutäuschen, es handle sich bei der IARU um eine Organisation mit Schweizer Rechtspersönlichkeit. Eine Lüge, auch um Befreiung von einer befürchteten ITU-Mitgliedergebühr (CHF 60‘000 p.a.) zu erschleichen. Und um im Verborgenen beliebige Tätigkeiten zu betreiben, darunter auch finanzielle Transaktionen über eigene Schweizer Konti. Alles, ohne jemandem darüber Rechenschaft ablegen zu müssen, nicht einmal den Mitgliederverbänden der IARU-global, und nicht einmal gegenüber den Mitgliedern dieser „IARU Cham“: Kein angemeldetes und zahlendes Mitglied hat jemals einen Jahresbericht oder eine Einladung zur GV erhalten. Das Konstrukt trägt somit die typischen Merkmale unehrlicher, betrügerischer und krimineller Banden. Die Täterschaft nutzt das jahrelange Fehlen jeglichen Reportings und jeglicher unabhängiger Aufsicht («checks and balances») der IARU-global schamlos aus.

die Verdächtigungen im einzelnen

Vorsicht: die Abklärung ev. Straftaten ist noch in Abklärung!

  • Falschbeurkundung: Veröffentlichung beim Handelsregisteramt Zug eines offensichtlich gefälschten Zweck und Statuten (Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden StGB Art. 153 StGB, auch StGB Art. 326 Abs 3, ev verschwiegene Sitzverlegung HRegV Art. 126, ev Verletzung Beurkundungsgesetz ZG BGS 223.1), zur Täuschung und Erreichung finanzieller Vorteile
  • Delikte gegen das Vereinsrecht ZGB Art. 60 bis 79
    Verstoss namentlich gegen Artikel 61a, 69a, 69c
    Missbräuchliche und täuschende Verwendung eines Vereins zu anderen als den publizierten Zwecken.
  • Die eintragende Urkundsperson hat in diesem Fall den wahren Parteiwillen gekannt, der stark vom erfolgten Eintrag abweicht. Die Urkundsperson hätte somit die Anmeldung ans HRA nicht beurkunden dürfen, auch weil rechts- und sittenwidrig.
  • Betrug an den sich als Mitglied in Cham angemeldeten Personen, die gutgläubig auf die Fälschung/Fake hereinfielen, und denen ihre Rechte als Mitglieder verweigert werden.
  • Verschleierung des U.S.-amerikanischen wirtschaftlich Berechtigten. Da das Internationale Sekretariat der IARU-global identisch mit der amerikanischen Amateurfunk-Organisation ARRL ist und die IARU-Cham-Gründer mehrheitlich Amtsträger davon sind, ist bei der Gründung des Vereins-Bankkontos vermutlich die wahre U.S.-amerikanische wirtschaftliche Berechtigung verschleiert worden (FINMAG, non FATCA compliance, IRS-U.S. Steuerpflicht etc). Da der Verein keinerlei Transparenz an den Tag legt, kann auch Geldwäscherei nicht ausgeschlossen werden.
  • Schweigepflicht-Verträge aller Akteure (Omertà):
    Die Akteure dürfen gegenüber Dritten keinerlei Auskünfte über diese Geheimoperation geben, auch nicht den Mitgliedern.
  • Die USKA, der USKA-Vorstand und die USKA-Sektion Zug sind zu keinem Zeitpunkt konsultiert oder informiert worden.
  • Krasse Verletzung der Statuten der IARU-global, worin die Befugnisse des Exekutivorgans „AC“ abschliessend definiert ist.
    Der Administrative Council AC der IARU-global ist nicht befugt, separate Rechtseinheiten zu gründen, diese eigenmächtig mit völlig anderslautenden Statuten zu versehen, um darin ohne jegliche Kontrolle oder Reporting illegal unter dem Namen „IARU“ Geschäfte beliebiger Art abzuwickeln.
  • Vertuschung der Gründung, Verheimlichung sämtlicher Aktivitäten vor den Mitgliedsverbänden der IARU.
  • Ungetreue Geschäftsführung sowohl bei der IARU U.S.A. als auch bei der IARU Cham.
  • Verhalten gegenüber Vereins-Mitgliedern, die sich aufgrund der publizierten Statuten angemeldet hatten:
    – keine Anmeldebestätigung
    – keine Einladung zu GV
    – kein Budget, kein Jahresbericht, kein GV-Protokoll
    – totale Funkstille / Omertà
  • Kein Hinweis auf der Website iaru.org, dass sich der Sitz bzw eine Repräsentanz nun in Cham in der Schweiz befindet ? Wozu dieses Verstecke-Spiel ?
  • nach Schweizer Recht ist es IARU-Funktionären verboten, eine unabhängige Konkurrenz-Organisation zu betreiben (Treu und Glauben).
  • Respektieren des Gastlandes/Mitgliederverbands
  • allgemeine Wahrheitsgebot
    die Chamer Statuten: kein Dachverband, keine Föderation !
    kein Hinweis, dass faktisch Zweigniederlassung
  • Täuschungsverbot
    gleicher Namen -> unklar mit welcher Inkarnation „man“ es gerade zu tun hat !
    Täuschung gegenüber der Bank, Vortäuschung einer schweizerischen Einheit, Verschweigen U.S.amerikanischer wirtschaftlicher Berechtigung.
    Schädigungs- und Vorteilsabsicht.
  • Es wird behauptet, der Chamer Fake-Verein sei „Eigentum“ der IARU U.S.A., was nach Schweizer Recht Blödsinn ist. Ein Verein gehört dessen Mitglieder, er ist nur diesen gegenüber Rechenschaft schuldig !

Tim Ellam bestätigt Täuschungs-Absicht

Solche Machenschaften und Betrügereien sind einer globalen Organisation, welche die Aufgabe hat, die Interessen der weltweiten Funkamateure glaubwürdig und in hohen moralischen und ethischen Standards zu vertreten, absolut unwürdig und rufschädigend.

Anfänglich vermutete ich eine gute Absicht, die IARU weltweit auch Einzelmitgliedern zu öffnen sowie den Rechtssitz in die Schweiz zu verlegen.

Grotesk allerdings, dass all dies ohne Information und Zustimmung der Mitgliederverbände erfolgte.

Der IARU-Präsident teilte in seinem Mail vom 3. August 2023 an alle Mitgliederverbände der Region 1 mit, dass Gründung und Betrieb tatsächlich durch Anlügen des Handelsregisteramtes Zug zwecks Täuschung der ITU (Akkreditierung und finanzielle Vorteilsannahme) unter Missachtung der IARU-Statuten und unter strikter Geheimhaltung, hinter dem Rücken aller Mitgliederverbände vorgenommen worden ist.

Tim Ellam liess sich sogar zur absurden Behauptung hinreissen, der Verein „IARU Cham“ befände sich im „Eigentum“ und somit unter alleiniger Regie der IARU, ohne jegliche Mitsprache der IARU-Mitglieder. Behauptet wird auch, dass der Kassier in der Schweiz wohnen müsse und dass dies in ZGB Art 60 so stehe. Auch das ist falsch.

die IARU ist nicht mehr glaubwürdig

Ich komme leider zum begründeten Eindruck, dass die IARU-global und auch deren Tochterverein IARU Cham Organisationen mit sehr fragwürdigem Charakter einzelner Akteure sind.

Dies ist sehr bedauerlich in Anbetracht zahlreicher Mitwirkender in untergeordneten Chargen, welche in gutem Glauben und mit Einbringung ihrer Talente und Fähigkeiten am Weiterbestehen des Amateurfunkwesens mithelfen.

Allerdings hat eine solche IARU, welche klandestine und teils illegale Aktivitäten hinter dem Rücken ihrer Mitglieder betreibt, keine Existenzberechtigung mehr.

Indessen ist die Vertretung der Funkamateure gegenüber internationalen Organisationen längst nicht mehr ein Monopol der IARU, seit sich infolge deren Verhaltens andere Amateurradio-Organisationen bei ITU und CEPT akkreditiert haben (bsp EURAO.org).

Gemäss General Conference 2023 der IARU R1 ist keinerlei Absicht feststellbar, die Rechts- und Statuten-Vergehen zu beseitigen.

Die Pflichtverletzung und Arroganz der Führungs-Organe der IARU ist für mich nicht akzeptierbar.
Unter diesem Hintergrund wäre ein Austritt der USKA aus der IARU angezeigt.